Vorvertragliche & vertragliche Informationspflichten

  1. Vorvertragliche & vertragliche Informationspflichten für eine (Web-) Applikation gemäß § 4 FAGG iVm § 7 FAGG

Informationen zum Unternehmen

Circly GmbH,
BIZ, Heinrich Schneidmadl Straße 15, Postfach T022N
A-3100 St. Pölten
Firmenbuchnummer: FN 550475 y
Gesellschaftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
E-Mail: contact@circly.at


Sollten keine abweichenden Geschäftsbedingungen ausgemacht sein, sind folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden: AGB Software-as-a-Service (Saas)

Circly GmbH, BIZ, Heinrich Schneidmadl Straße 15, Postfach T022N A-3100 St. Pölten Firmenbuchnummer: FN 550475 y Gesellschaftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung E-Mail: contact@circly.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Softwarekomponenten.


1.2. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den AN ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Wesentliche Eigenschaften der Software & Web-Applikationen

2.1. CIRCLY bietet die Möglichkeit, eine Software bzw. Web-Applikationen (zusammen die Applikation) über API-Schnittstellen bzw. über Web-Plattformen wie z. B. Safari oder Google Chrome zu benutzen. Mit dieser Applikation können in unabhängigen und selbständigen Unternehmen, die eine Kooperationsvereinbarung mit CIRCLY haben, standortspezifische Bedarfs- und Unternehmensrelevante Informationen abgerufen, Daten eingegeben und ausgelesen werden.


2.2. Der genaue Umfang der jeweils nutzbaren Services hängt vom teilnehmenden Unternehmen ab und kann daher für den jeweiligen AG unterschiedlich ausfallen.

3. Vertragsschluss, Vertragsdauer

3.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich gekündigt werden.


3.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von höhere Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.


3.3. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.


3.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.

4. Preise & Zahlung

‍4.1. Die Software und Applikationen des AN stehen dem AG kostenpflichtig zur Verwendung und Verfügung. Die vom AG zu zahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.


4.2. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen jährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann.


4.3. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.4.4. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.


4.5. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG.4.6. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.

5. Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt

5.1. Die Nutzung der Software und Applikation des AN und des Zugangs erfolgt über die vorher einzurichtende API-Schnittstelle bzw. sofort und nach Datentransfer über den Webbrowser und Plattformen wie dem Google Chrome oder Safari. Die Lieferung der Applikation erfolgt umgehend. Versandkosten fallen im Regelfall keine an.


5.2. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

6. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort sämtlicher Leistungen des AN ist der Sitz des Unternehmens. Dieser ist die Heinrich Schneidmadl Str. 15, PF T022N in 3100 St. Pölten Österreich. ‍

7. Support

Die Support Leistungen werden für die einzelnen Parteien wie nachfolgend beschrieben aufgeteilt: Support für die User des Services übernimmt der AN. Support für den AG erbringt der AN. Die Supportzeiten sind werktags von 10:00 bis 18:00. Der technische und fachliche Support ist während dieser Zeiten unter contact@circly.at erreichbar. ‍

8. Pflichten des AG & Nutzers, Mitwirkung

8.1. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.


8.2. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Daten, API-Keys, Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.


8.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

9. Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen

9.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte während des aufrechten Vertrages überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.


9.2. Sollte keine abweichende vertragliche Regelung bestehen, ist für die Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten in filialisierten Betrieben und Unternehmensstandorten ist für jede Filiale bzw. Standort eine Lizenz erforderlich.


9.3. Durch Beendigung des Vertrages oder einem dem AN nicht zumutbaren Zahlungsverzuges des AG verstreichen sämtliche Nutzungsrechte des AG. Der AN behält sich vor Zugänge aller Art (z.B. Log-ins, Schnittstellen o.ä.) des AG zu sperren.


9.4. Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.


9.5. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Das Eigentum an der Software, Applikation und den dazugehörigen Quellcodes bleiben stets beim AN. Das Eigentum übergeht in keinem Fall an den AG.


9.6. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.


9.7. Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

10. Datenschutz

10.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.


10.2. Der AN stellt eine technisch höchstmögliche Datensicherheit für die Daten des AG sicher. Es werden Cloud Storage Dienste bei deutschen Qualitätscloud-Anbietern bevorzugt und Datenverarbeitungsaufträge geschlossen. Sensible Daten werden durch die Verwendung von State-of-the-Art Verschlüsselungstechnologien (AES-256) geschützt und sind nur zuständigen ProjektmitarbeiterInnen des AN zugänglich.10.3. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeiter Vereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO kann unter contact@circly.at angefragt werden.

11. Haftung

11.1. Der AN haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware sowie Vermögensschäden, die durch seine Dienstleistung entstehen, außer im Falle groben Verschuldens. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der AN unbeschränkt.


11.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.


11.3. Der AN kann ebenso nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die daraus resultieren, dass Angaben und Informationen an Dritte gelangen, welche durch den AG selbst zugänglich gemacht wurden.

12. Geheimhaltung

12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.


12.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

13. Sonstiges

13.1. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mittel nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.


13.2. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom AG angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem AG die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.


13.3. Der AN ist dazu berechtigt den AG, bis auf Widerruf, als Kundenreferenz im eigenen Webauftritt sowie in Marketingmaterial mit Bild, Firmenwortlaut und Inhalt der Zusammenarbeit anzuführen.


13.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (Email ist ausreichend). Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.


13.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.


13.6. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.


13.7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und schriftlich bestätigt, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht ohne seine Verweisnormen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des AN als vereinbart.


13.8. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.


13.9. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.